Willkommen im Restaurant Rählmanns Hof
Der
Hof
hat
eine
lang
zurückliegende
Geschichte,
die
sich
unter
dem
früheren
Namen
"Hof
Berentelg"
bis
in
das
zwölfte
Jahrhundert
zurückverfolgen
lässt.
Seinen
heutigen
Namen
Rählmanns
Hof
erhielt
das
Anwesen
zu
Beginn
des
19.
Jahrhunderts,
als
der
damalige
Besitzer
Rudolf
Berentelg
den
Hof
an
August
Rählmann
verkaufte.
Bereits
damals
war
der
Rählmanns
Hof
ein
Gasthof.
Wir
freuen
uns,
nach
der
eingehenden
Renovierung,
die
im
September
1993
abgeschlossen
wurde,
die
gastliche
Tradition fortzusetzen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Familie Wiebking
Restaurant
Rählmanns Hof
Unsere Angebote
Der Rählmanns Hof ist von mittwochs bis sonnstags für Sie ab 17 Uhr - 22 Uhr
und sonntags auch von 11 Uhr - 15 Uhr geöffnet.
Samstags abends
und
sonntags mittags und abends
bieten wir Ihnen unser
großes Schlemmerbuffet
für 24,00 € pro Person.
Mittwochs
haben Sie die Möglichkeit an unserem Vitalbuffet (vegetarisch mit Fisch)
für 21,50 € pro Person teilzunehmen.
Kinder unter 10 Jahren bezahlen die Hälfte
unter 4 Jahren bedienen sich kostenlos
Reservieren Sie sich Ihren Tisch
unter der Rufnummer
05452-4649
Neuenkirchener Straße 67
49497 Mettingen
Tel.: 05452 4649
E-Mail:
info@raehlmanns-hof.de
Firma;
Rählmanns Hof GmbH
Neuenkirchener Straße 67
49497 Mettingen
Tel.: 05452 4649
Geschäftsführer:
Gunnar Wiebking
Amtsgericht Steinfurt HRB 5466
Holger Wiebking
Haftungsausschluss:
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit
und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind
wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen
verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet,
übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu ükonkreten Rechtsverletzung möglich. Bei
Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend
entfernen.
Quellverweis : Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören
Siebert
Wir bieten Catering
-
für Veranstaltungen bis zu 1000 Personen
-
Geburtstagsfeiern
-
Hochzeitsfeiern
-
Betriebsfeste und Jubiläen
-
Schulabschlüsse
-
Taufe
-
auf Wunsch mit Service-Begleitung
Getränke-Service mit Thekenverleih
-
Front-Cooking / Grill-Buffet
-
von Fingerfood und Canapés bis zum kompletten mehrgängigen Buffet
mit kalten und warmen Speisen